Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 24. August 2026 (Fassung d)
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Nutzung der ESGO-Plattform, einer digitalen Transportvermittlungsplattform, die von ESGO Logistics UG (haftungsbeschränkt) betrieben wird. Die Plattform bringt Transportnachfrager (Verlader) und Transportanbieter (Frachtführer) zusammen, um eine effiziente und nachhaltige Transportlogistik zu ermöglichen.
Inhaltsübersicht
§1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ESGO Logistics UG (haftungsbeschränkt) und den Nutzern der ESGO-Plattform.
(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ESGO deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§2 Vertragspartner und Vermittlerrolle
(1) ESGO tritt ausschließlich als Handelsmakler im Sinne des § 93 HGB auf und vermittelt Transportverträge zwischen Transportnachfragern (Verlader) und Transportanbietern (Spedition). ESGO erbringt keine Transportleistungen und ist nicht Frachtführer.
(2) Der Transportvertrag kommt direkt zwischen Verlader und Spedition zustande. ESGO ist nicht Vertragspartei dieses Transportvertrages.
(3) ESGO übernimmt keine Haftung für die Erfüllung der zwischen Verlader und Spedition geschlossenen Transportverträge.
(4) Für die Nutzung der Plattform und die Vermittlungsleistung gelten diese AGB zwischen ESGO und dem jeweiligen Nutzer.
§3 Registrierung & Nutzerkonto
(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine vollständige Registrierung voraus.
(2) Der Nutzer muss bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen und diese aktuell halten.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und ESGO unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen.
(3a) Pro Unternehmen ist nur ein Account zulässig. Die Registrierung mehrerer Accounts durch dasselbe Unternehmen (identifiziert durch Firmenname, Handelsregisternummer oder Umsatzsteuer-ID) ist untersagt. Bei Verstoß gegen diese Regelung behält sich ESGO das Recht vor, alle betroffenen Accounts zu sperren oder zu löschen.
(4) ESGO ist berechtigt, Nutzerkonten zu sperren oder zu löschen, wenn:
- der Nutzer gegen diese AGB verstößt
- falsche Angaben bei der Registrierung gemacht wurden
- das Konto ein Flex Konto ist und länger als 12 Monate inaktiv ist
- ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung besteht
- mehrere Accounts für dasselbe Unternehmen erstellt wurden
§4 Leistungsumfang der Plattform
(1) ESGO stellt eine digitale Plattform zur Verfügung, über die:
- Verlader Transportanfragen erstellen können
- Speditionen ihre verfügbaren Transportrouten anbieten können
- Ein algorithmischer Matching-Prozess Angebot und Nachfrage zusammenführt
- Die Abwicklung von Transportaufträgen digital unterstützt wird
(2) ESGO ist bemüht, die Plattform 24/7 verfügbar zu halten, garantiert dies jedoch nicht. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt.
(3) ESGO behält sich das Recht vor, die angebotenen Leistungen jederzeit zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken.
§5 Vertragsschluss
(1) Der Vertragsschluss erfolgt in folgenden Schritten:
- Verlader: Erstellt eine Transportanfrage (Angebot zum Vertragsschluss)
- Matching: ESGO ermittelt passende Speditionen
- Spedition: Nimmt die Anfrage an (Annahme des Angebots)
- Vertragsschluss: Der Transportvertrag kommt direkt zwischen Verlader und Spedition zustande
(2) ESGO bestätigt den Vertragsschluss durch eine Benachrichtigung an beide Parteien.
(3) Die vertraglichen Vereinbarungen (Route, Zeitfenster, Ladevolumen, Preis) werden in der Buchungsbestätigung dokumentiert.
(4) Sofortbuchung zum Festpreis: Die Spedition kann eine auf der Plattform eingestellte Transportkapazität (Route) mit einem verbindlichen Angebotspreis versehen (stehendes Angebot der Spedition im Sinne des § 145 BGB). Das Angebot gilt, solange die Route auf der Plattform als sofort buchbar verfügbar ist, für Ladung bis zur angegebenen freien Kapazität der Route und innerhalb des auf der Plattform ausgewiesenen Rahmens (insbesondere der plattformweiten Umwegbegrenzung). Mit dem Absenden der Buchung wird die Route für die Dauer des Zahlungsvorgangs für andere Nutzer reserviert; die Reservierung ist noch kein Vertragsschluss und verfällt bei nicht abgeschlossener Zahlung automatisch und kostenfrei. Der Transportvertrag kommt mit dem erfolgreichen Abschluss des Zahlungsvorgangs durch den Verlader (Annahme) unmittelbar zwischen Verlader und Spedition zustande; ESGO vermittelt lediglich (§ 2). Ist die Route im Zeitpunkt der Buchung oder Zahlung nicht mehr verfügbar, ist das Angebot erloschen; ein Vertrag kommt nicht zustande.
(4a) Der Angebotspreis wird ausschließlich von der Spedition bestimmt. Von ESGO angezeigte Preisorientierungen (insbesondere Marktpreis-Anker und Standardtarif) sind unverbindliche Vorschläge und werden erst durch die aktive Übernahme durch die Spedition Bestandteil ihres Angebots. ESGO setzt keine Preise fest und garantiert keine Preise.
(4b) Die Spedition kann den Angebotspreis jederzeit mit Wirkung für künftige Buchungen ändern oder das Angebot deaktivieren. Bereits geschlossene Transportverträge bleiben von einer Änderung unberührt.
§6 Preise & Zahlungsbedingungen
(1) Der Transportpreis wird zwischen Verlader und Spedition im Rahmen der Plattform ausgehandelt. Bei der Sofortbuchung zum Festpreis gilt der von der Spedition festgesetzte verbindliche Angebotspreis (§ 5 (4)).
(2) ESGO erhebt für die erfolgreiche Vermittlung von Transportaufträgen eine Vermittlungsgebühr (Maklerlohn im Sinne des § 99 HGB). Sie wird von beiden Parteien erhoben. Die Höhe wird bei der Auftragserteilung transparent angezeigt.
(2a) Abo-Modelle: ESGO bietet drei Abo-Modelle an, die sowohl für Verlader als auch für Speditionen gelten:
- ESGO Flex (Kostenlos): Keine monatlichen Kosten, 12% Vermittlungsgebühr (erste 50 Fahrten), danach 15% Vermittlungsgebühr. Keine Mindestlaufzeit.
- ESGO Pro (150€/Monat): 150€ monatliche Grundgebühr, 8% Vermittlungsgebühr. Mindestlaufzeit: 12 Monate ab Buchungsbeginn. Eine Kündigung ist jederzeit möglich, wird jedoch frühestens nach Ablauf der 12-monatigen Mindestlaufzeit wirksam.
- ESGO Enterprise (499€/Monat): 499€ monatliche Grundgebühr, 6% Vermittlungsgebühr, Priorisierter Support, API-Anbindung (TMS-Integration), CSRD-Report Validierung inklusive. Mindestlaufzeit: 12 Monate ab Buchungsbeginn. Kündigung wie bei ESGO Pro.
Die Vermittlungsgebühr wird beidseitig erhoben: Der Verlader zahlt die Gebühr zusätzlich zum Transportpreis; die Spedition erhält den Transportpreis abzüglich der Vermittlungsgebühr. Die jeweils anfallende Gebührenrate richtet sich nach dem eigenen Abo-Modell des Nutzers.
(3) Die Zahlung erfolgt über die in der Plattform integrierten Zahlungsmethoden (z.B. Stripe, PayPal).
(4) Der Verlader zahlt den vereinbarten Transportpreis zuzüglich der für ihn geltenden Gebühren an ESGO.
Den auf den Transportpreis entfallenden Betrag nimmt ESGO ausschließlich im Namen und für Rechnung der Spedition entgegen. Die Spedition erteilt ESGO hierzu eine Inkassovollmacht. Dieser Betrag wird nicht Vermögen von ESGO, sondern treuhänderisch für die Spedition verwahrt und in der Buchhaltung von ESGO getrennt von eigenen Erlösen geführt.
Mit der Zahlung an ESGO erfüllt der Verlader seine Zahlungspflicht gegenüber der Spedition.
Ein eigener Zahlungsanspruch von ESGO besteht ausschließlich hinsichtlich der Vermittlungsgebühr, der Abwicklungsgebühr und etwaiger Abo-Grundgebühren.
(4a) Abwicklungsgebühr: Zusätzlich zur Vermittlungsgebühr erhebt ESGO eine Abwicklungsgebühr in Höhe von 1,5 % des vereinbarten Transportpreises. Sie wird beidseitig erhoben: Der Verlader zahlt sie zusätzlich, der Spedition wird sie vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Die Höhe wird bei der Auftragserteilung transparent angezeigt.
Die Abwicklungsgebühr vergütet folgende Leistungen von ESGO:
- treuhänderische Verwahrung des Zahlbetrags bis zum Vorliegen des Liefernachweises,
- Entgegennahme und Prüfung des Liefernachweises,
- Verwaltung der Einspruchsfrist vor Auszahlung an die Spedition,
- Erstellung und revisionssichere Archivierung der Belege.
Die Abwicklungsgebühr ist eine eigene Leistung von ESGO und stellt keine Weitergabe von Entgelten des Zahlungsdienstleisters dar. Sie fällt unabhängig von der gewählten Zahlungsart in gleicher Höhe an.
(4b) Auszahlung an die Spedition:
- Nach Zustellung lädt die Spedition einen Liefernachweis auf der Plattform hoch.
- Mit Eingang des Liefernachweises beginnt eine Einspruchsfrist von 48 Stunden, innerhalb derer der Verlader Einwendungen gegen die Durchführung des Transports erheben kann.
- Endet diese Frist an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sie sich bis zur gleichen Uhrzeit des nächstfolgenden Werktags. Als gesetzliche Feiertage gelten die in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland einheitlich geltenden Feiertage; als Werktage gelten Montag bis Freitag. Maßgeblich ist die deutsche Ortszeit.
- Erhebt der Verlader innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, zahlt ESGO den Transportpreis abzüglich der für die Spedition geltenden Gebühren an die Spedition aus.
- Erhebt der Verlader innerhalb der Frist Einwendungen, wird die Auszahlung zunächst zurückgestellt. ESGO entscheidet nicht über die Berechtigung der Einwendung und wird nicht Partei einer solchen Auseinandersetzung.
- Die Zurückstellung endet, sobald Verlader und Spedition ESGO übereinstimmend einen Ausgang mitteilen (Auszahlung, vollständige oder teilweise Erstattung); ESGO setzt diese Mitteilung um. Geht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhebung der Einwendung weder eine übereinstimmende Mitteilung noch eine vollstreckbare gerichtliche Entscheidung über den zurückgestellten Betrag bei ESGO ein, zahlt ESGO den Betrag an die Spedition aus. Die Rechte des Verladers gegenüber der Spedition – insbesondere aus §§ 425 ff. HGB – bleiben von der Auszahlung unberührt und sind gegenüber der Spedition geltend zu machen.
- Ein Anspruch der Spedition auf Auszahlung vor Ablauf der Einspruchsfrist bzw. während einer laufenden Zurückstellung besteht nicht.
(4c) Zahlungsartaufschlag beim Rechnungskauf: Wählt der Verlader die Zahlung per Rechnungskauf mit Zahlungsziel (30 Tage, abgewickelt über den Anbieter Billie), erhebt ESGO hierfür einen Zahlungsartaufschlag in Höhe von 3,5 % des zu zahlenden Betrages zuzüglich 0,30 EUR. Der Aufschlag wird vor Abschluss des Bezahlvorgangs betragsmäßig ausgewiesen.
Der Aufschlag entsteht ausschließlich bei dieser Zahlungsart. Bei allen übrigen angebotenen Zahlungsarten – insbesondere Kartenzahlung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Überweisung – fällt kein Aufschlag an.
Der Aufschlag berührt die Vergütung der Spedition nicht; er wird ausschließlich beim Verlader erhoben und nicht vom Auszahlungsbetrag der Spedition abgezogen.
Der Aufschlag deckt die ESGO durch diese Zahlungsart entstehenden Kosten. Er ist eine eigene Leistung von ESGO und kein durchlaufender Posten im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG.
(4d) Rückbuchungen und Zahlungs-Streitverfahren (Chargeback, Rechnungskauf-Dispute):
- Für Beanstandungen des Transports stehen dem Verlader die Problemmeldung im Buchungs-Chat und die Einwendung nach Abs. (4b) zur Verfügung. Der Verlader wird diese plattforminternen Wege nutzen, bevor er bei seinem Zahlungsdienstleister, Kartenherausgeber oder Rechnungskauf-Anbieter ein Rückbuchungs- oder Streitverfahren einleitet.
- Ein solches Verfahren betrifft ausschließlich den Zahlungsweg. Die Zahlungspflicht des Verladers aus dem Beförderungsvertrag bleibt davon unberührt; wird ein bereits gezahlter Betrag rückgebucht, lebt die Forderung in entsprechender Höhe wieder auf.
- Wird ESGO ein Betrag aufgrund eines vom Verlader eingeleiteten Verfahrens belastet oder rückbelastet, obwohl die Durchführung des Transports durch einen Liefernachweis dokumentiert ist, erstattet der Verlader ESGO den belasteten Betrag zuzüglich der ESGO von Dritten hierfür tatsächlich berechneten Entgelte. Dies gilt nicht, soweit das Verfahren berechtigt war, insbesondere bei einer nicht autorisierten Zahlung oder einer Doppelbelastung. Dem Verlader bleibt der Nachweis unbenommen, dass ESGO kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Bei wiederholt unberechtigten Verfahren kann ESGO die für künftige Buchungen verfügbaren Zahlungsarten beschränken.
(5) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(6) Kündigung ESGO Pro & Enterprise: Die Kündigung der ESGO Pro und Enterprise Abonnements ist jederzeit möglich. Die Kündigung wird jedoch erst nach Ablauf der 12-monatigen Mindestlaufzeit wirksam. Bis dahin wird das Abonnement regulär fortgesetzt und die monatliche Grundgebühr weiterhin fällig.
§7 Pflichten der Nutzer
(1) Allgemeine Pflichten:
- Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben
- Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften
- Keine missbräuchliche Nutzung der Plattform
- Schutz der Zugangsdaten
(2) Pflichten des Verladers:
- Genaue Angabe der Transportanforderungen
- Rechtzeitige Bereitstellung der zu transportierenden Güter
- Fristgerechte Zahlung des vereinbarten Preises
- Einhaltung der vereinbarten Abholzeiten
(3) Pflichten der Spedition:
- Verfügbarkeit eines geeigneten Transportmittels
- Gültige Erlaubnisse und Versicherungen für den Transport
- Fachgerechte und sichere Durchführung des Transports
- Einhaltung der vereinbarten Zeit- und Routenvorgaben
- Dokumentation der Lieferung (z.B. Liefernachweis mit Fotos)
§8 Haftung
(1) ESGO haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ESGO nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) ESGO haftet nicht für:
- Die Erfüllung der zwischen Verlader und Spedition geschlossenen Transportverträge
- Schäden an den transportierten Gütern
- Verzögerungen oder Ausfälle bei der Durchführung von Transporten
- Das Verhalten anderer Nutzer der Plattform
- Technische Störungen, soweit diese nicht von ESGO zu vertreten sind
(5) Soweit die Haftung von ESGO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§9 Widerrufsrecht
(1) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da die Plattform ausschließlich von Unternehmern genutzt wird (B2B).
(2) Stornierungen von Transportaufträgen erfolgen über die Plattform. Es gelten die nachfolgenden Stornierungsbedingungen; sie werden vor Abschluss der Stornierung betragsmäßig angezeigt.
(3) Stornierung durch den Verlader: Vor Zahlung des Transportpreises ist die Stornierung kostenfrei. Nach Zahlung gilt – abweichend von § 415 Abs. 2 HGB – folgende Staffel nach der verbleibenden Zeit bis zur geplanten Abholung: mehr als 7 Tage (168 Stunden): keine Entschädigung; 3 bis 7 Tage (72 bis 168 Stunden): 20 % des vereinbarten Transportpreises; 1 bis 3 Tage (24 bis 72 Stunden): 60 %; weniger als 24 Stunden: 85 %. Die Entschädigung steht der Spedition zu. ESGO erhebt zusätzlich eine feste Bearbeitungsgebühr von 10 EUR. Der verbleibende Betrag wird dem Verlader erstattet.
(3a) Stornierung durch die Spedition: Der Verlader erhält den gezahlten Betrag vollständig zurück; eine Entschädigung an die Spedition und eine Bearbeitungsgebühr fallen nicht an. Gesetzliche Ansprüche des Verladers gegen die Spedition (insbesondere auf Ersatz von Mehrkosten eines Ersatztransports) bleiben unberührt. Bei wiederholten Stornierungen durch die Spedition kann ESGO die Sofortbuchbarkeit ihrer Routen vorübergehend aussetzen.
(3b) Sofort-Reservierungen (§ 5 (4)) verfallen ohne abgeschlossene Zahlung automatisch und kostenfrei; einer Stornierung bedarf es nicht.
§10 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO und dem BDSG.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt.
(3) Mit der Nutzung der Plattform stimmt der Nutzer der Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der Datenschutzerklärung zu.
§11 Änderungen der AGB
(1) ESGO behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies erforderlich ist und dem Nutzer zumutbar ist.
(2) Änderungen werden dem Nutzer mindestens 4 Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
(4) ESGO wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand: Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bonn.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(4) Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. ESGO ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§13 Gutschrift-Verfahren für Frachtführer
(1) ESGO bietet Frachtführern (Spediteuren) an, die Abrechnung abgeschlossener Transportaufträge in deren Namen zu übernehmen. Dies erfolgt im Wege des Gutschrift-Verfahrens gemäß §14 Abs. 2 UStG, bei dem ESGO im Namen und auf Rechnung des Frachtführers Abrechnungsdokumente (Gutschriften) erstellt.
(2) Die Nutzung des Gutschrift-Verfahrens setzt die ausdrückliche, vorab erteilte Zustimmung des Frachtführers voraus. Die Zustimmung wird im Rahmen des Registrierungs- und Verifizierungsprozesses auf der Plattform eingeholt und mit Zeitstempel dokumentiert.
(3) Mit Erteilung der Zustimmung bevollmächtigt der Frachtführer ESGO, Gutschriften im Sinne des §14 Abs. 2 UStG in seinem Namen und auf seine Rechnung auszustellen. Die erstellten Gutschriften gelten als ordnungsgemäße Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
(4) Frachtführer, die keine Zustimmung erteilen oder diese widerrufen, können die Abrechnung eigenständig über die plattforminterne Kommunikation (Chat) mit dem jeweiligen Verlader vornehmen. Ein Anspruch auf automatische Abrechnung durch ESGO besteht in diesem Fall nicht.
(5) Die Zustimmung zum Gutschrift-Verfahren kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist schriftlich per E-Mail an marcel.sautner@es-go.com zu richten. Bereits ausgestellte Gutschriften werden durch den Widerruf nicht berührt.
(6) ESGO stellt sicher, dass alle im Gutschrift-Verfahren erstellten Dokumente die gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen gemäß §14 UStG erfüllen und dem Frachtführer in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.
§14 Umgehungsverbot
(1) Die Nutzer verpflichten sich, über die ESGO-Plattform angebahnte Geschäftsbeziehungen für die Dauer der Plattformnutzung sowie für zwölf (12) Monate nach dem letzten über die Plattform vermittelten Kontakt nicht gezielt außerhalb der Plattform abzuwickeln, um die Vermittlungsgebühr zu umgehen.
(2) Als Umgehung gilt insbesondere die direkte Abwicklung von Transportaufträgen zwischen einem Verlader und einer Spedition, die sich erstmals über die ESGO-Plattform kennengelernt haben, sofern dies in der Absicht erfolgt, die nach §6 anfallende Vermittlungsgebühr zu vermeiden.
(3) Bestehende Geschäftsbeziehungen, die nachweislich bereits vor dem ersten Kontakt über die Plattform bestanden, sind von dieser Regelung ausgenommen.
(4) Bei einem nachgewiesenen Verstoß ist ESGO berechtigt, die für den umgangenen Auftrag angefallene Vermittlungsgebühr nachzuerheben sowie das Nutzerkonto zu sperren.
Kontakt & Fragen zu den AGB
Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie uns jederzeit kontaktieren:
Bornheimer Straße 127
53119 Bonn
Deutschland
Handelsregister: HRB 30330, Amtsgericht Bonn
Geschäftsführer: Ivo Wundling, Tim Fuchs, Marcel Sautner, Kevin Chodowiec
E-Mail: ivo.wundling@es-go.com